Lese-Rechtschreibschwäche
Laut Studien haben 5 – 10 % aller Schulkinder Schwierigkeiten das Lesen oder Schreiben zu erlernen.

Lese-Rechtschreibschwäche

Laut Studien haben 5 – 10 % aller Schulkinder Schwierigkeiten das Lesen oder Schreiben zu erlernen.

Lese-Rechtschreibschwäche ist eine ausgeprägte Lernstörung, die nicht auf niedriger Intelligenz oder fehlender Lernbereitschaft beruht.

Obwohl seitens des Kindes und der Eltern viel Zeit für das Üben aufgewandt wird, sind oft nur geringe oder gar keine Fortschritte sichtbar.

Diese Anzeichen können auf eine LRS hinweisen:

  • Buchstaben werden in ihrer Form ungenau wiedergegeben
  • Buchstaben, Silben oder ganze Wörter werden ausgelassen, ersetzt, verdreht oder hinzugefügt
  • Wörter oder ganze Texte werden erraten statt gelesen
  • das gleiche Wort wird im selben Text verschieden geschrieben
  • beim Abschreiben wird vermehrt auf die Vorlage geschaut
  • mit zunehmender Textlänge werden Fehler immer mehr und die Schrift immer unleserlicher
  • fehlendes Textverständnis

Wenn Sie Anzeichen bei Ihrem Kind sehen, vereinbaren Sie einen Termin bei einem Psycholgen oder Psychiater, der dies überprüfen kann. Dabei ist wichtig auch immer die Konzentrationsfähigkeit mit überprüfen zu lassen.

Wenn sich Ihr Verdacht bestätigt, gehen Sie mit der Diagnose zum Landkreis und informieren sich über die Lerntherapie.

In der Ergotherapie darf die LRS nicht behandelt werden, da diese nicht im Leistungskatalog der Ergotherapie enthalten ist.

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